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Bausparvertrag: Fels in der Zins-Brandung

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Wie auch immer sich die Zinsen weiter entwickeln werden – wer eine Immobilie erwerben oder sanieren will, ist auf Eigenkapital angewiesen. Die Nachfrage nach Bausparverträgen steigt, auch als ein Mittel zur Zinsabsicherung.

Finanzierung: Passen alle Puzzleteile schon perfekt zusammen?


21,8 Mil­lio­nen ab­ge­schlos­se­ne Bau­spar­ver­trä­ge zähl­ten die Bau­spar­kas­sen En­de 2023. Un­ab­hän­gig vom Auf und Ab an den Zins­märk­ten kann man sich bei Haus­bau oder Mo­der­ni­sie­rung dar­auf ver­las­sen, dass der Zins für Bau­spar­dar­le­hen von An­fang an fest­steht. Das Dar­le­hen kann mit Zu­tei­lung des Bau­spar­ver­trags be­an­tragt wer­den.

Pflicht für Sa­nie­ren­de?

Bei Ban­ken kön­nen Sa­nie­rungs­wil­li­ge Dar­le­hen bis zu 50.000 Eu­ro – zum Bei­spiel für Hei­zungs­tausch oder Wär­me­däm­mung – meist nur als ver­gleichs­wei­se hoch ver­zins­te Ra­ten­kre­di­te auf­neh­men. Über die Vor­fi­nan­zie­rung ei­nes Bau­spar­ver­tra­ges sind sol­che Kre­dit­sum­men hin­ge­gen mög­lich und häu­fig bei Bau­spar­kas­sen di­rekt ab­schließ­bar. „Bei gro­ßen Vor­ha­ben wie dem Woh­nungs­kauf wird das Gut­ha­ben aufei­nem Bau­spar­ver­trag als Ei­gen­ka­pi­tal ak­zep­tiert. Da­durch kön­nen sich auch die Kon­di­tio­nen für ein Bank­dar­le­hen ver­bes­sern“, er­läu­tert Holm Breit­kopf von der BHWBau­spar­kas­se.

Ein­kom­mens­gren­zen für Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge er­höht

Neu­es gibt es von der staat­li­chen Bau­spar­för­de­rung. Für die Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge ha­ben sich die Ein­kom­mens­gren­zen un­ge­fähr ver­dop­pelt – für Le­di­ge auf ein zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men von 40.000 Eu­ro, für Ver­hei­ra­te­te auf 80.000 Eu­ro pro Jahr. „Der Kreis der Be­güns­tig­ten ver­grö­ßert sich deut­li­ch“, so Breit­kopf. För­der­be­rech­tig­te, die in ei­nen Bau­spar­ver­trag ein­zah­len, kön­nen ei­ne jähr­li­che Zu­la­ge von neun Pro­zent auf Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL) von bis zu 470 Eu­ro (Le­di­ge) bzw. 940 Eu­ro (Ver­hei­ra­te­te) er­hal­ten. VL sind frei­wil­li­ge Leis­tun­gen vie­ler Ar­beit­ge­ber von bis zu 480 Eu­ro jähr­lich.